Sitzung der Gemeindevertretung 05/23

Sitzung der Gemeindevertretung 05/23

Die Sitzung der Gemeindevertretung fand am 16. Mai 2023 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Unsere Fraktion war vollständig vertreten. Die komplette Tagesordnung ist hier abrufbar.

Nachfolgend möchten wir über einige Tagesordnungspunkte informieren und unsere Position darlegen.

 

Informationen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister informierte zu folgenden Themen:

  • Schulerweiterung:

Die Schulcontainer und die Toilettenanlage auf dem Schulhofgelände, die für den Unterricht während der Bauphase der Schulerweiterung benötigt wurden, wurden wieder abgebaut. Inzwischen ist die Fläche wieder eingeebnet und der Auftrag für einen neuen Zaum zwischen Feuerwehrgerätehaus und Mehrzweckhalle wurde ausgelöst.

Die Mängelbeseitigung bzw. die Abrechnung der Leistungen für den Schulerweiterungsbau werden aktuell geprüft bzw. überwacht.

  • Straßenlaubentsorgung 2023:

Die Ausschreibung für die Laubentsorgungsleistungen für die Jahre 2023 und 2024 wird der Vergabestelle übergeben. Die Erfahrungen aus den vorangegangen Beauftragungen sind in die Formulierung der aktuellen Ausschreibung eingeflossen.

  • Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen:

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat im Jahr 2023 46 Spätaussiedler und Resettlement-Flüchtlinge sowie 1.985 Asylbewerber und Flüchtlinge aufzunehmen. Am 31.03.2023 waren im Landkreis bereits sieben Spätaussiedler oder Resttlement-Flüchtlinge und 218 Asylbewerber und Flüchtlinge aufgenommen. Die Aufnahmequote ergibt sich aus einem Verteilerschlüssel, der sich aus der Bevölkerungsstärke und der Katasterfläche des Landkreises ergibt.

Der Landrat hat eine fiktive Aufnahmequote der Kommunen im Landkreis nach diesem Verteilerschlüssel erstellen lassen. Demnach müsste die Gemeinde Schulzendorf im Jahr 2023 96 Asylbewerber und Flüchtlinge aufnehmen und 29 Rechtskreiswechsler mit Wohnraum versorgen. Rechtskreiswechsler sind Personen, die ein Bleiberecht erworben haben, dadurch Freizügigkeit genießen und nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

Mit der Darstellung des fiktiven Aufnahmesolls der Kommunen des Landkreises sollten die Gemeinden für die Problematik der Aufnahme von Flüchtlingen sensibilisiert werden. Bisher werden Asylbewerber und Flüchtlinge in einigen Einrichtungen des Landkreises in wenigen Kommunen untergebracht. In der Gemeinde Schulzendorf gibt es bisher keine Gemeinschaftsunterkunft. In Kürze werden die Kommunen angefragt, ob Möglichkeiten der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften bestehen oder Wohnraum für die Rechtskreiswechsler vorhanden ist. Je nachdem wie sich das Flüchtlingsaufkommen entwickelt, wird es möglicherweise neue Diskussionen über die Aufnahme von Flüchtlingen in Schulzendorf geben.

  • Fahrzeuge für den Bauhof:

Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2022 wurden Haushaltsmittel zur Anschaffung weiterer Fahrzeuge für den Bauhof zur Verfügung gestellt. Die entsprechend notwendigen Ausschreibungen wurden durchgeführt. Inzwischen stehen die Fahrzeuge zur Verfügung. Angeschafft wurden ein Multifunktionsfahrzeug HANSA APZ 1003 + und ein Citroen Jumper. Bei dem Multifunktionsfahrzeug handelt es sich um einen 3- Seiten- Kipper als Geräteträger. Die finanzielle monatliche Belastung im Rahmen der kommunalen Langzeitmiete beläuft sich auf 2.430,41 € bei 84 Monaten Laufzeit.

Der Citroen Jumper ist auch ein 3-Seiten-Kipper, allerdings mit Werkzeugschrank und Laubfanggitter. Der Kaufpreis liegt bei 49.518,70 €.

  • Trauerfall:

Am 13.05.2023 ist Dieter Gronau verstorben. Dieter Gronau war langjährig Mitglied der Gemeindevertretung und in einem hohen Maße in Schulzendorf ehrenamtlich aktiv.

Fragestunde der Gemeindevertreter

In der Fragestunde der Gemeindevertreter erkundigten wir uns, wie der Bürgermeister mit der Umsetzung unserer „Sicheren Wegekonzeptes“ umgehen wird.

Wir sind der Auffassung, dass die Verwaltung regelmäßig Anträge, nach den ausgewiesenen Prioritäten des Konzeptes, der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorlegen sollte. Der Bürgermeister antwortete, dass er Gelder für die Umsetzung des Konzeptes im Haushalt 2024 berücksichtigen wird.

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 & 2020, sowie Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 & 2020

Nach Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Kreises konnte die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 verabschiedet und der Bürgermeister für die o. g. Jahre entlastet werden.
Für uns ist es nach wie vor sehr ärgerlich, dass viele Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten und somit ein deutliches Plus in den Jahresabschlüssen entstanden ist. Dies vermittelt den Anschein, dass Schulzendorf Jahr für Jahr immer „reicher“ wird, obwohl viele Vorhaben in Auftrag geben worden sind und bei entsprechender Umsetzung die „Kasse“ sehr leer wäre. Trotz Entlastung des Bürgermeisters, aufgrund der Empfehlung des RPA, werden wir ein wachsames Auge auf unseren Haushalt behalten und die Umsetzung der Maßnahmen voran bringen.

Einbahnstraßenreglung „Humboldtring“

Auf Antrag der CDU/FDP-Fraktion wurde mit unserer Zustimmung der Bürgermeister beauftragt, beim Straßenverkehrsamt eine Einbahnstraßenregelung in der Straße „Humboldtring“ zu beantragen und einzurichten.

Wir hielten diesen Vorschlag für sehr sinnvoll. Der Humboldtring ist gerade in der Schulzeit von Grundschülern auf Fahrrädern bzw. auch zu Fuß stark frequentiert und es kommt zu gefährlichen Begegnungen durch entgegenkommende bzw. in gleicher Richtung fahrende Kraftfahrzeuge. Die Schüler nutzen auch diese Straße vordergründig, da diese vor der Illgenstraße liegt, die zwar über einen Gehweg verfügt, jedoch einen etwas weiteren Weg nach sich ziehen würde. Da die Straße keinen separaten Gehweg hat und gerade im südlichen Bereich durch zwei 90 Grad Kurven mit eingeschränkter Sicht, gepaart mit einer schmalen Fahrbahnbreite, zu einer erhöhten Gefährdung für die schwächsten Verkehrsteilnehmer neigt, ist diese Maßnahme geeignet die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Maßnahme ist auch angemessen, da die Anwohner über eine kurze Umfahrung jederzeit zu ihren Grundstücken gelangen können und die Verbindung zwischen Walther-Rathenau-Str. und Karl-Liebknecht-Str. gewährleistet wäre.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Straßenverkehrsamt diesen Antrag ablehnt.

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Freiligrathstraße

Gemeinsam mit der Fraktion Bürgerbündnis Schulzendorf brachten wir den Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Freiligrathstraße ein. Dieser fand eine Mehrheit bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, beim Straßenverkehrsamt die Aufnahme der gesamten Freiligrathstraße in die bestehenden Tempo-30-Zonen der angrenzenden Straßen zu beantragen. Sollte dies nicht möglich sein, soll für die gesamte Länge der Freiligrathstraße eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h beantragt werden. Die Beantragung soll temporär erfolgen, bis ein Ausbau der Freiligrathstraße mit einem Geh- und Radweg erfolgt ist. Nach erfolgreicher Genehmigung ist die Geschwindigkeitsreduzierung zeitnah umzusetzen.

Für die Freiligrathstraße gilt momentan eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sie führt durch ein Wohngebiet (größtenteils Einfamilienhäuser) und ein kurzes Waldstück. An der Freiligrathstraße gibt es weder Geh- noch Fahrradwege. Sie wird durch die zentrale Lage von sehr vielen Einwohner*innen und vor allem sehr vielen Kindern, sowohl zu Fuß als auch per Fahrrad, als Schulweg genutzt. Aufgrund der fehlenden Geh- und Fahrradwege laufen bzw. fahren die Kinder größtenteils auf der Fahrbahn. Durch die angestrebte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h soll die Sicherheit für unsere Einwohner*innen durch diese schnell umzusetzende und kostengünstige Maßnahme verbessert werden und der Schulweg für unsere Kinder sicherer gestaltet werden. Zusätzlich wird durch die Geschwindigkeitsreduzierung die Verkehrssicherheit im Bereich des Waldstückes, vor allem in der Dämmerung und zur Brut- und Brunftzeit, wo verstärkt ein Wildwechsel von Damm-und Rotwild stattfindet, erheblich verbessert.