Novum in der Gemeindevertretung – Kommunalaufsicht schafft Handlungssicherheit

Novum in der Gemeindevertretung – Kommunalaufsicht schafft Handlungssicherheit

Was ist geschehen?
Die Gemeindevertretung Schulzendorf tagte am 12. Dezember 2023 weit über 22:00 Uhr hinaus, ohne vorher einen Antrag auf Weiterbehandlung der noch offenen Tagesordnungspunkten zu beschließen, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt.

Tim Voigtländer (Die Linke) und Dominic Lübke (SPD) kritisierten diesen Umstand und baten um Lösungsfindung, um der möglichen Nichtigkeit der nach 22:00 Uhr gefassten Beschlüsse vorzubeugen.

Auszug aus der Geschäftsordnung (GO): Gemäß § 8 Abs. 4 der GO werden nach 22.00 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen. Der in der Beratung befindliche Tagesordnungspunkt wird abschließend behandelt. […] Abweichend von Abs. 4, gemäß § 8 Abs. 5 GO, sind auf Antrag auch nach 22:00 Uhr weitere Tagesordnungspunkte aufzurufen, sofern keine Fraktion widerspricht.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung stellte darauf hin einen Antrag, um über die Fortsetzung der Sitzung entscheiden zu lassen.

Lübke dazu:

Seit der Wahl 2019 bestand in der Gemeindevertretung der Konsens, dass ein Beschluss zur Weiterführung der Sitzung vor 22:00 Uhr gefasst werden müsse. Dass man auf einmal dieses Versäumnis nachträglich heilen wollte, gab es bisher noch nicht. Die Sitzungen wurden grundsätzlich immer abgebrochen.

Auf Grund der Unstrittigkeit der noch zu behandelnden Themen, aber vor dem Hintergrund, dass dieses Handeln möglicherweise nicht mit der Geschäftsordnung vereinbar ist und damit möglicherweise die Beschlussfassungen nichtig sind, enthielt sich die SPD-Fraktion der Stimme. Dem Antrag auf Verlängerung der Sitzung wurde stattgegeben.

Am 13. Dezember 2023, einen Tag nach der Sitzung, bat Lübke (Fraktionsvorsitzender) die Kommunalaufsicht um Prüfung des Handelns, da Handlungssicherheit für die Zukunft geschaffen werden sollte, denn es bestanden weiterhin Zweifel am Vorgehen.

Was ist das Ergebnis?

Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht erfolgte am 11. Januar 2024. Diese bestätigte das Vorgehen. Die Beschlüsse müssen nicht neu gefasst werden und ein Beschluss auf Weiterbehandlung der Tagesordnungspunkte nach 22:00 Uhr, darf auch nach 22:00 Uhr noch beschlossen werden.

Ich bin dankbar für die Prüfung der Kommunalaufsicht. Unsere Zweifel wurden ausgeräumt und ich freue mich, dass die Gemeindevertretung nun eindeutig Handlungssicherheit für die Zukunft hat. Auch wenn das Vorgehen in den letzten 5 Jahren nicht üblich war, durfte die Gemeindevertretung so handeln. Mir ist wichtig, dass sich unsere Nachbarinnen und Nachbarn nicht nur auf unsere starken Inhalten, sondern auch auf unser rechtskonformes Handeln verlassen können.

, so Lübke.